I. Geltung, Abwehrklausel, Datenschutz
1. Für alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2. Durch Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen erkennt der Besteller die Verbindlichkeit der nachstehenden Bedingungen an, es sei denn, es ist vorher schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
3. Abweichende Besteller-Bedingungen, auf die dieser in Angeboten, Bestellungen und oder sonstigen Erklärungen hinweist, sind für uns – auch in Zukunft – unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Abweichungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Die Daten unserer Kunden werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 26 BDSG), EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
II. Angebote, Eigentums- und Urheberrecht an Verkaufsunterlagen
1. Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Unsere jeweils gültigen Kataloge bzw. Preislisten sind Bestandteil unseres Angebots. Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Allein nach dieser Auftragsbestätigung bemisst sich Umfang und Inhalt unserer Leistungsverpflichtung.
2. Kataloge und sonstige Verkehrsunterlagen sind für uns urheberrechtlich geschützt und bleiben in jedem Falle unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht überlassen werden.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die unseren neuesten, am Tage der Lieferung gültigen Katalogen und Preislisten angegebenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder von uns angefordert werden.
Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Firmensitz oder dem Firmensitz des Vorlieferanten.
2. Unsere Rechnungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsforderung ohne jeden Abzug. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
3. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Eingeräumte Rabatte entfallen, wenn der Besteller das gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichsverfahren betreibt, ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wird, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder wenn die Forderung gegen ihn gerichtlich beigetrieben werden muss. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Besteller die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten. Auch können wir weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse ausführen und alle noch offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen.
4. Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Während des Verzuges ist die Rechnungsforderung für das Jahr mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 zu verzinsen. Für jede Mahnung, die nach Eintritt des Verzuges versandt wird, werden 5 EURO berechnet.
IV. Lieferung, Gefahrübergang, Verzug, Unmöglichkeit
1.Die Ware wird auf Gefahr des Käufers geliefert bzw. versandt. Versandweg- und Mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder des Lagers des Vorlieferanten auf den Besteller über.
2. Lieferfristen- oder termine können nur schriftlich als verbindlich vereinbart werden.
3. Auch bei Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Liefertermine- oder fristen bedarf es einer angemessenen Nachfristsetzung, wenn der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will.
4. Wir können Teillieferungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, in einem für den Besteller zumutbaren Umfang vornehmen.
5. Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Nachfristsetzung nicht ab, können wir ohne weiteren Nachweis Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % der nicht abgenommenen Ware zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht bzw. nicht in dieser Höhe entstanden ist.
6. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb bestehenden Verzuges – angemessen bei höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, außergewöhnlichen, nach Vertragsschluss eingetretenen und von uns nicht verschuldeten Umständen, die uns an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung hindern.
7. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dauert die Lieferverzögerung länger als zwei Monate, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware vor. Darüber hinaus bleibt die Ware solange unser Eigentum, bis alle aus der Geschäftsbeziehung bereits entstandenen und künftig noch entstehenden Forderungen beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unseres gesamten Saldos einschließlich Kosten und Zinsen.
2. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab.
3. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen, insbesondere Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, unter genauer Angabe des gepfändeten Gegenstandes, mitzuteilen. Er haftet auch für Aufwendungen, die uns durch derartige Zugriffe entstehen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware ist ohne unsere Zustimmung untersagt.
4. Der Besteller tritt hiermit bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus Veräußerungen oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in voller Höhe, mit dinglicher Wirkung und allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber an uns ab. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug, so hat er die Drittschuldner von dieser Abtretung in Kenntnis zu setzen und sie aufzufordern, Zahlungen nur noch an uns zu leisten und sich selbst jeder Einziehungshandlung zu enthalten.
5. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
VI. Mängelrüge, Gewährleistung, Warenrücknahme, Haftung
1. Der Bestseller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferungen und das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen und eventuelle Rügen uns gegenüber innerhalb von acht Tagen durch Einschreiben zu erheben. Fehlende Stücke und Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer zu rügen.
2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, kann der Besteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Die Entscheidung, ob nachgebessert oder Ersatz geliefert wird, obliegt uns. Weitere Gewährleistungsansprüche – insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – werden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand möglich, sind wir berechtigt, die bereits gelieferte mangelhafte Ware gegen Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises zurückzunehmen. Schadenersatzansprüche (entgangener Gewinn o.ä.) können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
3. Die Rücknahme gelieferter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erklären wir im Einzelfall aus Kulanz unsere vorherige schriftliche Zustimmung zur Rückgabe gelieferter Ware, so gilt:
– dass unsere Zustimmung zur Rücknahme gegen Gutschrift stets unter der auflösenden Bedingung steht, dass die Ware originalverpackt und neuwertig bei uns eintrifft. Kosten der Rücksendung trägt der Besteller.
– dass wir eine Rücknahmegebühr in Höhe von 10 % des Warenstückwertes, mindestens jedoch 15 EURO berechnen, welche bei der erstellenden Gutschrift in Abzug gebracht wird.
4. Eine Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzung gegenüber einem Besteller, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, beschränkt sich auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden. Ein Ersatz eines Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen.
5. Alle Schadenersatzansprüche verjähren ˝ Jahr nach Auslieferung der Ware.
VII. Leistungsort und Gerichtsstand
Leistungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der Firma.
Gerichtsstand: Halle a. d. Saale